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23.07.2010

"Dann muss ich eben aufhören zu arbeiten?"

Informationsbüro Pflege und Frauen & Beruf kooperieren bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Der junge Mann war ratlos und erschöpft. Seit Jahren hatte er seine demenzkranke Mutter zuhause gepflegt, ihr Zustand verschlechterte sich, der Arbeitgeber hatte kein Verständnis mehr für die häufigen Fehlzeiten. Bald war der Job weg – das Einkommen auch. „Ich habe meiner Mutter aber versprochen, dass sie nicht ins Pflegeheim kommt.“ Ein extremer, aber nicht untypischer Fall im Informationsbüro Pflege der Stadt Münster.

„Im Konflikt zwischen Pflege und Beruf erleben sich viele pflegende Angehörige“, sagt Beraterin Bettina Birkefeld. Das Informationsbüro Pflege entwickelt Lösungen zur Entlastung von Angehörigen, in der Wohnsituation und in der Pflege. Bei speziellen Fragen verweist es immer auch an andere Einrichtungen in der Stadt. Zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege kooperiert das Pflegebüro seit einem Jahr mit Frauen & Beruf im FrauenForum e.V.

„Wir haben festgestellt, dass die Frage der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht nur die Eltern kleiner Kinder, sondern zunehmend auch pflegende Angehörige betrifft“, sagt Gerlinde Amsbeck vom FrauenForum. Fast 70 Prozent aller pflegebedürftigen Menschen werden zuhause versorgt, die pflegenden Angehörigen sind zu 73 Prozent Frauen, Töchter oder Schwiegertöchter. Im Rahmen des Projektes Familie + Betrieb, das das FrauenForum gemeinsam mit der Handwerkskammer umsetzt, wurde zugleich klar, dass pflegende Angehörige, die berufstätig sind, ganz andere Fragen und Probleme haben als junge Eltern. Während Kinder größer und selbstständiger werden, verschärft sich eine Pflegesituation im Laufe der Zeit.

„Für uns war das Thema relativ neu“, sagt Uta Armbrust vom FrauenForum. So entstand der Kontakt zum Informationsbüro Pflege. „Wir wollten wissen: Was beschäftigt Menschen in der Pflegesituation? Wie können wir sie mit dem Thema Erwerbstätigkeit überhaupt erreichen?“
Gertrud Schulz-Gülker vom Pflegebüro weiß, dass pflegende Angehörige, die zugleich berufstätig sind, unter einem enormen Druck stehen. „Dass sie sich krank melden oder ihre Urlaubstage einsetzen, um pflegen zu können, erleben wir immer wieder. Auch den Gedanken ‚Dann muss ich eben aufhören zu arbeiten’.“

In der Beratung bei Frauen & Beruf wird nach Alternativen gesucht. „Wir empfehlen frühzeitig das Gespräch mit dem Arbeitgeber“, sagt Gerlinde Amsbeck. Oftmals seien es die kleinen Lösungen, die individuell für Entlastung sorgten. Arbeitszeitkonten etwa oder flexiblere Arbeitszeiten, die Möglichkeit, vom Arbeitsplatz aus mit den Angehörigen oder dem Pflegedienst zu telefonieren oder Arzttermine wahrnehmen zu können. Welche Möglichkeiten das Pflegegesetz bietet, ist ebenfalls Teil der Beratung.

Der Austausch ist für beide Seiten, das FrauenForum und das Pflegebüro, das seit dem 1. März 2010 auch kommunaler Pflegestützpunkt ist, ein Gewinn. „In berufsspezifischen Fragen können wir nicht so detailliert beraten wie die Kolleginnen“, sagt Bettina Birkefeld. Und Gerlinde Amsbeck bestätigt: „Für uns ist es gut zu wissen, dass im Pflegebüro alle Fragen rund um die Organisation der Pflege beantwortet werden. Das wiederum können wir nicht leisten.“

Beide wünschen sich, dass Menschen, die eine Pflegesituation auf sich zukommen sehen, sich frühzeitig mit den Konsequenzen vertraut machen und Lösungen suchen. Die Beratungen im Informationsbüro Pflege und bei Frauen & Beruf, die selbstverständlich offen für Männer und Frauen sind, sind kostenlos.

Mehr Informationen:

www.frauenforum-muenster.de, Tel.: 0251 / 55669
www.muenster.de/stadt/pflege, Tel.: 0251 / 492-5050

Das Projekt Familie + Betrieb wird vom Ministerium für Generationen, Familie und Integration des Landes NRW und vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gefördert.


Info: Pflegezeitgesetz
Mit dem Pflegezeitgesetz, das zum 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist, soll Beschäftigten die Pflege naher Angehöriger in häuslicher Umgebung erleichtert werden.
Beschäftigte haben demnach das Recht, der Arbeit bis zu zehn Tage fernzubleiben, um in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege für Angehörige zu organisieren.
Außerdem haben Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit (max. 6 Monate), wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen.